Bildungs- und Teilhabepaket
Nutzen Sie die Zuschüsse zu Schul- und Freizeitangeboten.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf eine der folgenden Leistungen?
-Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
-Sozialhilfe nach dem SGB XII
-Wohngeld
-Kinderzuschlag
-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es ?
-Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägige Ausflüge mit der Schule werden übernommen.
-Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung zum 1. Schulhalbjahr und
zum 2. Schulhalbjahr einen Pauschalbetrag. (zum 01.08. 130,-€ zum 01.02. 65,-€)
-Schulbeförderungskosten
-Lernförderung
-Gemeinsames Mittagessen z.B. in der Übermittagsbetreuung wird bezahlt.
-Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Zum Beispiel: Mitgliedschaft im Sportverein (15,- € monatlich)
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung