Allgemeines
Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket gehört und sich gefragt, was sich dahinter verbirgt.
Dahinter steckt, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden.
Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.
Ab sofort können diese Kinder und Jugendliche z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule teilnehmen.
Diese Informationen sollen Ihnen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die Förderung erhalten können.
Wer kann die Leistungen erhalten ?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf:
*Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
*Sozialhilfe nach dem SGB XII,
*Wohngeld oder
*Kinderzuschlag ?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilzeitpaket.
Welche Leistungen gibt es ?
*Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten hierfür werden übernommen
*Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum
August 70,00 € und zum 1. Februar 30,00 €
*Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss
*Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die
daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen. Für jede
Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro vom Schüler zu leisten
*Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und nicht bereits die Schule weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.
*Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro/Monat für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit mitmachen zu können.
Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter bzw. bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.